02 Sep Mit dem Pferd im Straßenverkehr- Worauf sollte ich achten?
Mit dem Pferd im Straßenverkehr- Worauf sollte ich achten?
Wer ein Pferd besitzt oder mit Pferden zu tun hat, wird über kurz oder lang mit dem Straßenverkehr in Kontakt kommen. Sei es, weil man eine Straße überqueren muss, um zur heimischen Koppel zu gelangen oder sei es, weil man einen Weg über die Straße zurücklegen muss, um im Wald ausreiten gehen zu können. Für Reiter ist es somit essentiell, sich souverän im Straßenverkehr bewegen zu können.
Dabei kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen. Gelten Pferd und Reiter im Straßenverkehr als Fahrzeug oder Person? Auf welche Verkehrsschilder muss ich achten? Was brauche ich, wenn ich als Reiter am Straßenverkehr teilnehmen will? Diese und viele weitere Fragen werden in der Reiterwelt teils sehr unterschiedlich beantwortet.
Aus diesem Grund wollen wir hier mit den gängigsten Mythen rund um das Pferd im Straßenverkehr aufräumen und die am häufigsten gestellten Fragen zum Reiten auf der Straße beantworten.
Verkehrsregeln für Reiter und Pferd
Wenn man mit einem Pferd im Straßenverkehr unterwegs ist, gilt man als Fahrzeug und muss sich an die entsprechenden Straßenverkehrsregeln halten. Das bedeutet auch, dass Reiter die Fahrbahn nutzen müssen, falls kein Reitweg vorhanden ist, und nicht den Fuß- oder Radweg. Dies gilt auch für den Fall, wenn das Pferd geführt wird.
Da Pferde allerdings sehr außergewöhnliche „Fahrzeuge“ sind, gelten hier eine Reihe an Sonderregeln, die jeder Reiter kennen sollte. Deshalb gehen wir im Folgenden den untenstehenden, häufig für Verwirrung sorgenden Fragen nach:
- Welche Personen dürfen Pferde im Straßenverkehr führen oder reiten?
- Welche Ausrüstung benötige ich für mich und mein Pferd im Straßenverkehr?
- Worauf muss ich beim Reiten auf der Straße achten?
- Worauf muss ich beim Führen eines oder mehrerer Pferde im Straßenverkehr achten?
- Was ist zu beachten, wenn wir in Reitergruppen unterwegs sind?
- Welche Verkehrsschilder muss ich als Reiter im Speziellen kennen?
1. Welche Personen dürfen Pferde im Straßenverkehr führen?
Nicht jede Person darf auch ein Pferd im Straßenverkehr führen. Die Straßenverkehrsordnung hat hierfür klare Regelungen entworfen, an die man sich halten sollte, damit man im Schadensfall vor keinen zusätzlichen Schwierigkeiten steht. So findet sich in der StVO folgender Abschnitt:
„Pferde sind im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Wer ein Pferd begleitet (also reitet oder führt), muss über reiterliches Können bzw. die erforderliche körperliche Konstitution verfügen.“ (§ 28 StVO)
Kurz der 10-jährigen Tochter das Pferd im Straßenverkehr in die Hand zu drücken, sollte man dementsprechend vermeiden. Falls sich das Pferd in diesem Moment erschrecken und losreißen sollte, ist nämlich nicht nur die Tochter in Gefahr, im Falle eines Unfalls werden Sie eine Mitschuld am Geschehen tragen. Und auch wenn Sie ihrem Pferd vollends vertrauen, raten wir Ihnen in diesem Fall dazu Vorsicht vor Nachsicht walten zu lassen.
2. Welche Ausrüstung benötige ich für mich und mein Pferd im Straßenverkehr?
In der StVO ist auch die korrekte Ausrüstung des Pferdes im Straßenverkehr festgelegt. So heißt es, dass Pferde „die richtige Ausrüstung“ für den Straßenverkehr haben müssen. Was eine „korrekte Ausrüstung“ ist, wird in der Reiterwelt heftig diskutiert und führt häufig zu Auseinandersetzungen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihr Pferd auftrensen und auf das Reiten mit und Führen an gebisslosen Zäumungen verzichten. So wurde in einigen Urteilen, wie zum Beispiel im Urteil des Landgerichts Bielefeld, Az.: 7 O 193/03, verpflichtend entschieden, dass Pferde im Straßenverkehr mit einem Gebiss aufzuzäumen sind.
Aus unserem Reiteralltag wissen wir selbst, dass die meisten Reiter ihre Pferde für einen Spaziergang nicht auftrensen, sondern Strick und Halfter verwenden. Falls Sie auch weiterhin so verfahren wollen, empfehlen wir Ihnen, eine Versicherung zu finden, die auch diesen Fall versichert. Informieren Sie sich gerne in unserem Blogpost 8 Dinge, die Sie über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung wissen sollten oder auf unserer Seite zu Pferdehaftpflichtversicherungen.
Auch beim Reiten in der Dämmerung oder Dunkelheit müssen einige Dinge beachtet werden. Zur Erinnerung: Pferd und Reiter gelten als Fahrzeug und als solches müssen sie bei Dämmerung und Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein. Vorgeschrieben ist eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht. Zusätzlich helfen reflektierende Gamaschen oder Decken für das Pferd und eine Warnweste für den Reiter, um gesehen zu werden. Sichtbarkeit ist das A und O, um Ihre Sicherheit und die Ihres Pferdes zu gewährleisten!
Nicht per Definition Ausrüstung, aber in vielen Bundesländern Pflicht ist die Reitplakette. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Hamburg und Berlin, teilweise auch in Baden-Württemberg und Bayern ist die Plakette gesetzlich verankert. Sie ist die Lizenz zur Nutzung der Wege und meist für ein Kalenderjahr gültig.
3. Worauf muss ich beim Reiten auf der Straße achten?
Da wir als Reiter als Fahrzeuge gelten, müssen wir rechts auf der Fahrbahn reiten. Gibt es am rechten Rand eine durchgezogene Linie, wird rechts dieser Linie geritten. Reiter sind langsamen Fahrzeugen gleichgestellt. Aus diesem Grund ist das Reiten auf Schnellstraßen und Autobahnen auch untersagt.
4. Worauf muss ich beim Führen eines oder mehrerer Pferde im Straßenverkehr achten?
Wie bereits erwähnt, dürfen Pferde nur von fachkundigen Personen geführt werden. Außerdem ist das Führen vom Auto oder Fahrrad aus untersagt. Dem Trend mit dem Pferd gemeinsam Fahrrad zu fahren zu folgen, sollte demnach unter Umständen überdacht werden.
Auch das Führen je eines Pferdes links und rechts wird teilweise als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen. Stattdessen müssen die Pferde laut einigen Urteilen aneinander gekoppelt werden, wenn man mehr als ein Pferd führen möchte.
5. Was ist zu beachten, wenn wir in Reitergruppen unterwegs sind?
Reitergruppen werden ähnlich wie Fahrradgruppen behandelt. Grundsätzlich müssen Reiter hintereinander reiten. Ab einer Stärke von mehr als sechs Reitern darf man allerdings auch nebeneinander reiten. Ab hier gilt man als Reiterverband.
Ein Verband darf nicht länger als 25 Meter sein. Außerdem muss der Verband bei Dunkelheit vorne mit einem weißen und hinten mit einem roten Licht Blinklicht kenntlich gemacht werden. Der Verband gilt, ähnlich wie Fahrradgruppe, als ein Verkehrsteilnehmer.
6. Welche Verkehrsschilder gelten für mich?
Da man mit Pferd im Straßenverkehr als Fahrzeug gilt, gelten grundsätzlich alle Verkehrsschilder auch für Reiter. Allerdings gibt es ein paar Besonderheiten, auf die man als Reiter achten sollte und einige Verkehrsschilder, die im Besonderen für Reiter gelten. Diese stellen wir euch hier kurz vor:
Das Durchfahrtsverbotenschild (rundes Schild mit rotem Rand und weißer Innenfläche) gilt nicht für Reiter. Zwar gelten Pferd und Reiter als Fahrzeug, die StVO schließt diese aber explizit von dieser Regelung aus.
Ein Schild mit einem roten Kreis und weißer Innenfläche auf der sich ein Pferd mit Reiter befindet, weist auf einen Verbot für Reiter hin. Hier ist das Reiten und Führen untersagt.
Ein rotes Dreieck mit weißer Innenfläche, auf der sich ein Pferd mit Reiter befindet, weißt hingegen andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass hier Reiter und Pferde unterwegs sind. Sollten Sie ein Achtung, Reiter! -Schild sehen, können Sie davon ausgehen, dass hier Reiten erlaubt ist.
Wege, die mit einem blauen Schild, auf dem sich ein weißer Reiter befindet, gekennzeichnet sind, sind nur für Reiter. Aufgrund der Reitwegenutzungspflicht, müssen Reiter diese Wege nutzen und dürfen nicht auf der vielleicht nahegelegenen Straße Reiten.
Oberstes Gebot für Pferd und Reiter im Straßenverkehr: Geduld und Rücksichtnahme
Mit dem Pferd im Straßenverkehr unterwegs zu sein, kann immer ein Risiko darstellen. Wenn man sich allerdings an alle geltenden Verkehrsregeln hält, trägt man bedeutend zu der eigenen, aber auch zu der Sicherheit anderer bei. Und was für alle Verkehrsteilnehmer gilt, gilt für Reiter noch einmal im Besonderen: Rücksichtnahme und Geduld!
Wir Reiter gehen mit einem Fluchttier auf die Straße und sind deshalb auf die Rücksichtnahme der anderen angewiesen. Um als gutes Vorbild voranzugehen, sollten wir dementsprechend auch viel Rücksicht und Geduld für die anderen Verkehrsteilnehmer mitbringen.
Sie haben noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne!