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Pferdehaftpflichtversicherung Familie

8 Dinge, die Sie über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung wissen sollten

8 Dinge, die Sie über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung wissen sollten

 

In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie, auf was Sie bei einer guten Pferdhaftpflichtversicherung achten sollten. Bei uns erhalten Sie Antworten zu folgenden Fragen:

 

Wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Pferdehaftpflichtversicherungen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos und unverbindlich.

 

1. Was sollte eine gute Pferdehaftpflichtversicherung abdecken?

 

Reiterin und Pferd

Auch wenn keine Verpflichtung für den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung besteht, ist eine solche für jeden Pferdebesitzer sinnvoll. Denn egal, wie brav Ihr Pferd ist und wie sehr Sie ihm vertrauen, Pferde sind und bleiben Fluchttiere und Pferdehalter haften für die Schäden, die Ihre Schützlinge verursachen. Wird ein Mensch durch Ihr Pferd verletzt kann dies schnell Millionenschäden verursachen und Sie vor den finanziellen Ruin stellen. Aber was sollte alles in einer guten Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sein, um ein solches Risiko zu minimeren?
Die Pferdehaftpflichtversicherung soll Pferdebesitzer vor den Schadensersatzansprüche Dritter schützen.

Dabei sind meist folgende Schäden inkludiert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Flurschäden

 

Diese verschiedenen Schadensarten lassen sich am besten an einem einfachen Beispiel erklären. Auf dem Weg zur Weide erschreckt sich Ihr Pferd und rennt auf das benachbarte Feld. Ein Auto weicht aus und fährt in einen Graben. Das Auto ist beschädigt (Sachschaden). Der Fahrer des Wagens hat sich einen Arm gebrochen (Personenschaden) und kann deshalb den Kletterurlaub, zu dem er unterwegs war, nicht wahrnehmen (Vermögensschaden). Auf dem Feld, auf dem Ihr Pferd ist, zerstört es zunächst die Umzäunung und richtet dann erheblichen Schaden an (Flurschaden).
Wie man an diesem einfachen Beispiel erkennen kann, kommt es sehr schnell zu Personen-, Sach-, Flur- und Vermögensschäden, sodass diese auf jeden Fall in Ihrer Versicherung enthalten sein sollten. Leider ist dies noch nicht bei allen Pferdehaftpflichtversicherungen Standard und insbesondere Flurschäden werden von manchen Pferdehaftpflichtversicherungen sogar explizit ausgeschlossen. Achten Sie deshalb sehr genau auf das Leistungsspektrum Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung.
Wann die Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. So kann es schnell dazu kommen, dass eine Versicherung nicht für einen Schaden aufkommt, wenn das Pferd an einer – für die Versicherung – falschen Zäumung geführt wurde, oder wenn Reitbeteiligungen oder Fremdreiter in den Schadensfall verwickelt waren. Informieren Sie sich deshalb immer ausführlich über Ihre Versicherungsbedingungen. Wir helfen Ihnen gerne.

 

2. Wie hoch sollte die Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung sein?

 

Pferd und Reiter auf StraßeEs ist die Schreckensvorstellung eines jeden Reiters: Auf einem Ausritt erschreckt sich Ihr Pferd, sodass Sie nicht eingreifen können, als Ihr Pferd auf eine viel befahrene Straße läuft. Selbst wenn Ihr Pferd Glück hat und die Autos rechtzeitig ausweichen konnten, können schnell Schäden in Millionenhöhe entstehen. Beim Ausweichmanöver ist ein Auto in ein anderes gefahren. Beide Fahrer sind verletzt. Auch die Autos sind nicht unbeschadet davongekommen. Zum Glück haben Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung!Aber reicht die Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung für alle entstandenen Schäden?

Viele Pferdehaftpflichtversicherungen bieten Deckungssummen von 1-10 Millionen Euro an. Was sich zunächst nach einer großen Summe anhört, ist bei genauerer Betrachtung schnell aufgebraucht. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, müssen Sie mit hohen Schadenssummen rechnen. Sobald die Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung erreicht ist, müssen Sie selbst mit Ihrem Vermögen für den Fehlbetrag zwischen Deckungssumme und tatsächlicher Schadenssumme aufkommen. Dies kann schneller als man denkt zum finanziellen Ruin führen. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine hohe Deckungssumme zu wählen. Die Reiter und Ross Pferdehaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine Deckungshöhe von 50 Millionen Euro an, sodass Sie sich nach dem Schock eines Unfalls mit Ihrem geliebten Pferd, nicht auch noch Sorgen um Ihre Finanzen machen müssen.

 

3. Ist Ihre Reitbeteiligung durch Ihre Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert?

 

Sehr viele Pferdebesitzer lassen Ihr Tier durch eine Reitbeteiligung mitversorgen und bewegen. Dies ist eine praktische und hilfreiche Lösung für Pferdebesitzer und Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung, die sich den Wunsch vom eigenen Pferd nicht erfüllen kann, genießt dennoch den Umgang mit einem Pferd. Und der Pferdebesitzer wird bei der Pflege und Bewegung seines Tieres unterstützt. Was sich hier als gutes Arrangement darstellt, kann versicherungstechnisch schnell zu einem Problem werden, denn nur weil eine Versicherung schreibt, dass die Reitbeteiligung mitversichert ist, heißt dies nicht, dass diese in allen Fällen für die Schäden aufkommt.

Reitbeteiligung verletzt sichIm Falle der Reitbeteiligung muss zwischen zwei Schadensfällen unterschieden werden:

  • Fremdschaden der Reitbeteiligung
  • Eigenschaden der Reitbeteiligung

 

Fremdschäden der Reitbeteiligung beschreiben dabei jenen Schäden, die Ihr Pferd verursacht, während es sich in der Obhut der Reitbeteiligung befindet. So kann es vorkommen, dass Ihr Pferd sich während eines Ausritts mit der Reitbeteiligung erschreckt und ein Auto beschädigt.
Von Eigenschäden der Reitbeteiligung wird gesprochen, wenn die Reitbeteiligung sich selbst beim Umgang mit Ihrem Pferd verletzt.

Während die Fremdschäden der Reitbeteiligung in die meisten Pferdehaftpflichtversicherungen automatisch inkludiert werden – schließlich ist in jedem Fall der Pferdebesitzer für die Schäden, die durch sein Pferd entstehen, verantwortlich und muss somit für den Schaden aufkommen – gilt dies nicht für die Eigenschäden der Reitbeteiligung.

Falls Ihr Pferd also Ihre Reitbeteiligung verletzen sollte, kann es durchaus sein, dass Ihre Versicherung die entstehenden Kosten nicht übernimmt. Es ist somit von besonderer Bedeutung, dass Ihre Pferdehaftpflichtversicherung auch Eigenschäden der Reitbeteiligung übernimmt, sonst kann dies schnell zu enormen Kosten für Sie als Pferdebesitzer führen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Überprüfen Sie deshalb sorgfältig, welche Schadensfälle in Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind. Dass Ihre Reitbeteiligung mitversichert ist, heißt nämlich leider noch lange nicht, dass auch Schäden an Ihrer Reitbeteiligung mitversichert sind.

Reiter und Ross findet die zu Ihnen passende Versicherung, die auch Ihre Reitbeteiligung mitabsichert.

 

4. Wussten Sie, dass bei manchen Versicherungen das Führen des Pferdes an Strick und Halfter nicht mitversichert ist?

 

Frau führt Pferd an Halfter und StrickStellen Sie sich folgende Situation vor: Sie hatten eine tolle Zeit mit Ihrem Pferd am Stall. Ihr liebster Freizeitpartner hat sich bei der Arbeit auf dem Platz richtig angestrengt und Sie damit sehr glücklich gemacht. Einen entspannten Feierabend auf der Weide hat sich Ihr Pferd somit richtig verdient. Also schnell das Halfter angezogen, Strick dran und ab über die Straße zur Wiese. Gerade als Sie die Straße überqueren wollen, knallt hinter Ihnen eine Zündung. Ihr Pferd erschreckt sich, reißt sich los und stürmt über die Straße. Es ist schnell wieder eingefangen, aber leider hat es die Fassade eines Hauses und einen Vorgarten demoliert.

Zunächst machen Sie sich keine Sorgen, schließlich haben Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung, die gewiss für den entstandenen Schaden aufkommt. Als Sie aber den Vorgang schildern, verweigert Ihnen Ihre Pferdehaftpflichtversicherung die Zahlung des Schadens. Schließlich sei das Pferd nur mit Halfter und Strick geführt worden, und die Versicherung greife nur bei ordnungsgemäßer Zäumung des Pferdes.

Solange es nicht explizit in Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung vermerkt ist, kann es durchaus sein, dass das Führen an Halfter und Strick beim Schadensfall dazu führt, dass Ihre Versicherung nicht greift oder die Leistung stark einschränkt. Pferde gelten im Straßenverkehr als Fahrzeuge und müssen entsprechend gesichert sein. Dazu gehört auch das Führen des Pferdes an einer Trense.
Einige Versicherungen inkludieren mittlerweile das Führen des Pferdes an Halfter und Strick. Schließlich ist dies in der Reiterwelt ein ganz normaler, alltäglicher Vorgang. Überprüfen Sie dennoch sorgfältig, in welchen Fällen Ihre Versicherung greift.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl Ihrer Versicherung und schützen Sie vor Missverständnissen.

 

5. Sind Sie bei einem Wanderritt im Ausland, einem Auslandsaufenthalt oder einem Turnier im Ausland mit Ihrem Pferd durch Ihre Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert?

 

Für viele Reiter ist es ein langgehegter Traum: Einmal mit dem eigenen Pferd am Strand oder in den Bergen reiten. Um sich Ihren Traum zu erfüllen, müssen Sie allerdings die Landesgrenze überqueren, um zum Beispiel zu einem niederländischen Strand zu gelangen. In der Reiterwelt gibt es noch ganz verschiedene andere Gründe, die uns dazu veranlassen können mit unserem Pferd das Land zu verlassen: Ein Turnier nur wenige Kilometer über der Grenze, ein Ausritt in einer naheliegenden schönen Gegend, ein Urlaub oder Wanderritt mit dem eigenen Pferd oder die nahegelegene Spezialklinik.

Was aber geschieht, wenn Ihr Pferd einen Schaden verursacht, während Sie sich im Ausland befinden? Greift dann noch Ihre Pferdehaftpflichtversicherung?
Auch hier sollten Sie dir Formulierungen Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung überprüfen. Sind Sie im Ausland überhaupt versichert? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Meist wird der Zeitraum des Auslandsaufenthaltes genannt, sodass viele Versicherungen, Kurzaufenthalte im Ausland mit abdecken. Insofern sollten Sie sich informieren. Schließlich wäre es sehr ärgerlich, wenn Ihre Versicherung bis zu 14 Tage im Ausland Schäden übernimmt, Ihr Pferd allerdings am 15. Tag im Ausland einen Schaden verursacht.

 

6. Sie reiten Ihr Pferd teils gebisslos und ohne Sattel? Sind Sie beim Schadensfall versichert?

 

Gebissloses ReitenSie vertrauen Ihrem geliebten Pferd zu 100%. Aus diesem Grund gehen Sie auch gerne mal gebisslos und ohne Sattel ins Gelände, um sich von Alltagssorgen zu erholen und eine tolle Zeit mit Ihrem besten Freund zu verbringen. Aber egal, wie sehr Sie Ihrem Pferd auch vertrauen: Pferde sind und bleiben Fluchttiere und können in diversen Situationen, unvorhergesehen reagieren. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist somit für alle Reiter ein absolutes Muss. Falls Sie Ihrem Pferd allerdings durch außergewöhnliche Zäumungen ein besonders gutes Gefühl beim Reiten gewähren wollen und auf Gebisse verzichten oder hin und wieder mal ohne Sattel reiten, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Versicherung diesen Bedürfnissen entgegenkommt.

Das Reiten ohne Sattel oder mit außergewöhnlichem Zaumzeug ist leider nicht in allen Versicherungen enthalten. Auch wenn die Reiterwelt divers ist und gebissloses Reiten immer zum Trend wird, reagieren viele Pferdehaftpflichtversicherungen nicht auf diese Bedürfnisse von Reitern. Stattdessen gilt bei vielen immer noch der Grundsatz: „Nur wer mit Sattel und Trense reitet, ist auch versichert.“

Diese Einstellung geht an der Lebenswelt vieler Freizeitreiter vorbei, deren Leidenschaft das gebisslose Reiten, die Freiheitsdressur und die Freiarbeit mit dem Pferd ist. Sollten Sie sich wiedererkennen und Ihr Pferd auch gerne frei arbeiten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Pferdehaftpflichtversicherung auch das Reiten mit gebissloser Zäumung mitabsichert. Sonst stehen Sie beim Schadensfall schnell vor immensen Kosten, die sogar zu einem finanziellen Ruin führen können. Und auch wenn Sie nur manchmal nach der Platzarbeit ohne Sattel zum Trockenreiten ins Gelände gehen, sollten Sie sich versichern, dass Ihre Versicherung auch dann noch im Schadensfall zahlt. Zu einem Schaden kommt es schließlich schneller als man denkt.

 

7. Sind Sie auf Turnieren versichert?

 

Pferd und Reiter auf DressurturnierAuch als Freizeitreiter möchte man gerne hin und wieder mal sein Pferd auf Turnieren vorstellen. Unabhängig davon, ob Sie nur manchmal auf dem ein oder anderen Sommerturnier zugegen sind oder versuchen mit Ihrem Pferd die nächste Leistungsklasse zu erreichen, Ihre Pferdehaftpflichtversicherung sollte auch für Sie da sein, wenn Sie und Ihr Pferd einen Schaden auf einem Turnier verursachen.

Aus diesem Grund inkludieren die meisten Pferdehaftpflichtversicherungen die Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen wie Turnieren. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie mit den Turnieren kein Einkommen erzielen. Überprüfen Sie die Versicherungsleistungen Ihrer Pferdehaftpflichtversicherungen und werden Sie deshalb auf dem nächsten Turnier nicht von unangenehmen Ereignissen überrascht.

 

8. Werden Schäden an geliehenen Utensilien von Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung übernommen?

 

Nicht jeder Pferdebesitzer hat einen eigenen Pferdeanhänger. Wenn das Pferd dann aber doch mal zum nächsten Turnier oder zu einem schönen Ausritt im nahegelegenen Wald transportiert werden soll, leihen sich viele Reiter einen Pferdeanhänger. Insbesondere, wenn Ihr Pferd noch nicht so sicher im Verladen ist oder noch nicht so sicher im Anhänger steht, kann es schnell dazu kommen, dass der Anhänger beschädigt wird. Eine kostenintensive Angelegenheit, schließlich sind Pferdetransporter nicht gerade günstig. Umso schöner, wenn Ihre Pferdehaftpflichtversicherung die entstehenden Kosten übernimmt.

In vielen Pferdehaftpflichtversicherungen werden Schäden an geliehenen Sachen aus der Versicherung ausgeschlossen. Dies gilt dann nicht nur für den geliehenen Transporter, sondern auch für Halfter, Stricke, Gerten und andere Utensilien des täglichen Bedarfs. Falls in Ihrer Versicherung Geliehenes ausgeschlossen wird, sind auch Sättel und Trensen auf Probe nicht mitversichert. Das kann Sie schnell teuer zu stehen kommen. Schließlich haben Sie sich einen Sattel zur Probe geholt, um erst einmal zu schauen, ob dieser auch perfekt zu Ihnen und Ihrem Pferd passt und nicht um direkt Geld für einen nicht passenden Sattel auszugeben. Umso ärgerlicher, wenn Ihre Versicherung dann nicht greift.

Wählen Sie deshalb eine Versicherung, die auch wenn Geliehenes kaputt geht, an Ihrer Seite bleibt und für die Schäden aufkommt.

Wir beraten Sie gerne zu allen Aspekten von Pferdehaftpflichtversicherungen.