12 Jul Pferdehaftpflichtversicherung
Reiter&Ross- Pferdehaftpflichtversicherung
Heute starten wir mit unserer Informationsreihe! Gleich zu Beginn mit dem aus meiner Sicht versicherungstechnisch wichtigsten Thema: Die Pferdehaftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde). Es geht um allgemeine Informationen und am Ende natürlich um das Thema: Was muss eine gute Pferdehaftpflichtversicherung beinhalten?
In diesem Blogbeitrag informiere ich euch über:
- Für was hafte ich als Tierhalter?
- Welche Unterschiede gibt es in der Haftung?
- Wer ist Tierhalter?
- Gesetzliche Grundlage
- Wer haftet nun?
- Haftungsfälle aus der Praxis
- Was muss eine gute Pferdehaftpflichtversicherung beinhalten?
Wie ich darauf komme? Immer wieder begegnen mir und meinen Kunden Fälle in denen ein Pferdehalter haften muss, jedoch keine Versicherung hat.
Laut Hochrechnungen u.a. des Statistischen Bundesamts, der Versicherungen, Tierseuchenkassen leben in Deutschland rund 1,1 Millionen Pferde und Ponys. (Stand 2016)Schätzungen zufolge sind hiervon nur rund 1/3 (entspricht ca. 367 000 Pferden) haftpflichtversichert.
Eine, aus meiner Sicht wahnwitzig geringe Zahl, denn ein Haftpflichtschaden mit einem Pferd kann wie ein Lotto-Gewinn sein. Nur eben umgekehrt.
Mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen auf Gestüten, bei Reitvereinen und auf Reithöfen kläre ich über die Risiken, die das Halten oder das Hüten eines Pferdes mit sich bringt, auf.
Für was hafte ich als Tierhalter?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Gefährdungs-, der Eingriffs-, und der Verschuldenshaftung. Näher eingehen möchte ich in diesem Kontext auf die Verschuldens-, und die Gefährdungshaftung.
Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern auch persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen.
Die Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb eines KFZ, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung (Verschuldenshaftung) kommt es bei einer Gefährdungshaftung nicht auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers an.
Beispiel:
Verschuldenshaftung
Ein Fußgänger wird von einem Radfahrer angefahren, weil dieser eine rote Ampel übersehen hat.
Gefährdungshaftung
Ein Ausritt führt an einer Straße entlang, das Pferd scheut. Ein vorbei fahrender Radfahrer erschrickt und stürzt.
Zusammengefasst und vereinfacht kann man also sagen: Sobald man Halter oder Hüter eines Pferdes ist, haftet man. Den Unterschied zwischen Halter und Hüter erklären wir euch gleich.
Gesetzliche Grundlage
Das Ganze ist geregelt in §833 BGB: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen […]. Etwas anders sieht es aus, wenn das Tier dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters gilt. Aber hierzu verfassen wir demnächst einen eigenen Blogbeitrag.
Wer ist Tierhalter?
- Der Eigentümer des Pferdes, der sich jedoch nicht täglich kümmert?
- Die Reitbeteiligung, die gegen Entgelt zwei Mal pro Woche das Pferd im Reitunterricht bewegt?
- Der Reitstallbetreiber, in dessen Obhut sich das Pferd befindet?
Das Ergebnis dieser Fragestellungen, ist, obwohl es nicht genau definiert ist aufgrund der gängigen Rechtsprechung und somit herrschenden Meinung recht eindeutig.
Wer ist Tierhalter:
- Hat die Bestimmungsmacht über das Tier
- Hält das Tier aus eigenem Interesse
- Kommt für die Kosten auf
- Zieht Nutzen und Wert aus dem Tier
- Trägt das Risiko des Verlustes
Dies muss jedoch nicht zwingend der Eigentümer sein. Ein Beispiel hierzu kommt gleich.
Beispiele für Tierhalter:
- Stellt ein Pferdebesitzer sein Pferd einem Profireiter zur Verfügung, so ist dieser Tierhalter.
- Aufzüchter und Gnadenhofbetreiber sind Tierhalter
- Reitvereine sind Tierhalter ihrer vereinseigenen Pferde.
Kann eine Reitbeteiligung auch Tierhalter sein?
Das ist Abhängig von der Art und der Nutzung des Pferds.
Tierhalter ist die Reitbeteiligung wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die Reitbeteiligung verfügt frei über das Pferd und/oder kümmert sich überwiegend um das Tier.
Tierhüter ist sie, wenn sie nur 2-3 Mal pro Woche reitet. Das Pferd steht ihr nicht zur freien Verfügung.
Wer haftet nun?
Ein Beispiel:
- Lässt der Reiter im Parcours sein Pferd über ein Hindernis springen und stürzt, weil er die Balance nicht halten kann, so steht das Pferd unter menschlicher Leitung; zum Zeitpunkt des Sturzes hat es den Anweisungen seines Reiters Folge geleistet.
In diesem Fall haftet der Tierhalter nicht.
Verweigert das Pferd den Sprung, indem es vor dem Hindernis plötzlich und unerwartet seitlich ausweicht und der Reiter aufgrund dessen vom Pferd stürzt, so war das Pferd zu diesem Zeitpunkt nicht beherrschbar.
Deshalb muss der Tierhalter in diesem Fall haften. „Ein Abschluss einer guten und umfangreichen Pferdehaftpflichtversicherung ist also dringend anzuraten.“ Worauf ihr hier achten müsst, fasse ich am Ende zusammen.
Haftungsfälle aus der Praxis
- Eine junge Frau bittet, ihre Besuchskinder (12 und 13 Jahre alt) den mobilen Weidezaun umzusetzen, sodass die Pferde auf einen anderen Teil der Weide gelangen. Gesagt, getan. Kurze Zeit später reißen die Pferde aus, laufen auf eine Bundesstraße. Dort kommt es zu einem schweren Verkehrsunfall. Der betroffene Autofahrer sitzt seitdem im Rollstuhl (Querschnittsgelähmt), das Pferd starb beim Unfall. Die junge Dame hatte keine Pferdehaftpflichtversicherung, die Kinder konnte man auch nicht haftbar machen.
Kosten des Hausumbaus des Mannes: 130.000 €. Hinzu kommen Schmerzensgeld und Rentenzahlungen. Die Frau ist privat-insolvent.
- Ein 17-jähriges Mädchen führt ihr Pferd mit Halfter und Strick von der Koppel zurück in den Stall.Das Pferd erschrickt, weil ein Müllbeutel durch den Wind „flattert“. Das Pferd reißt sich los, demoliert hierbei zwei Autos und einen Vorgarten. Kosten: 24.000 €. Die Versicherung bezahlt nicht, weil das Pferd nicht mit Trense geführt wurde.
- Das Pferd eines Einstallers tritt das Personal, dass die Boxen mistet plötzlich und unerwartet beim rausführen aus der Box. Dem Mitarbeiter ist kein Vorwurf zu machen. Er stürzt unglücklich und bricht sich das Schultereckgelenk und das Schlüsselbein. Er fällt vier Monate aus und muss mehrfach operiert werden. Kosten für Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.: 87.000 €. Die Versicherung des Pferdehalters zahlt.
- Eine Stallfreundin leiht sich einen Transporter, weil ihr eigener in der Inspektion steht. Auf dem Weg zum Turnier kommt es zu einem Stau auf der Autobahn, der Hengst „randaliert“ im Transporter, sodass der gesamte Aufbau nicht mehr zu gebrauchen ist. Kosten: 27.000 € Die Versicherung leistet nur 10.000 €, weil dies die Entschädigungsgrenze bei geliehenen Sachen und Transportern/Anhängern ist.
Ich könnte euch noch viele Beispiele nennen. Mein Ziel ist es euch zu sensibilisieren, und zu zeigen wie schnell im Alltag etwas passieren kann.
Was muss eine gute Pferdehaftpflichtversicherung beinhalten?
Sicher haben viele von euch eine Pferdehaftpflichtversicherung. Aber kennt ihr wirklich die Inhalte?
Oder habt ihr sie damals abgeschlossen, weil ein Freund oder eine Freundin die Versicherung bei der gleichen Gesellschaft hat? Oder weil ihr alle anderen Versicherungen auch bei der Gesellschaft habt?
Folgende Punkte sind aus meiner Sicht in einer Pferdehaftpflichtversicherung essentiell und extrem wichtig: (darüber hinaus gibt es sicher noch mehr Punkte die ratsam sind, ich möchte mich hier auf das Wesentliche konzentrieren. Solltet ihr weitergehende Fragen haben, meldet euch gerne bei uns oder schaut mal in unser Reiter&Ross-Konzept.
- Eine vernünftige und hohe Versicherungssumme.
Ihr wisst nicht wen euer Pferd schädigt oder wie schlimm es tatsächlich wird. Aber unter 20 Mio € würde ich meinen Mandanten keine Versicherungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden anbieten. Im Reiter&Ross Konzept wählen die Kunden meist 50 Mio €.
- Mitversicherung von geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten beweglichen Sachen mit hohen Sublimits (z.B. 50.000€) .
Damit euch so etwas wie mit dem Transporter nicht passieren kann.
- Eine Forderungsausfalldeckung inkl. Schadenersatzrechtsschutz
Sollte der Schädiger (z.B. Halter des Pferdes) nicht selbst über eine Haftpflichtversicherung verfügen (ca. 66% aller Pferde sind nicht versichert) so übernimmt eure eigene Versicherung den Schaden, inkl. des Schadenersatzrechtschutz.
Außerdem wichtig bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind:
- Mietsachschäden (an privaten zwecken gemieteten Räumen, Stallungen, Boxen, Weiden, Führanlagen etc.)
Seid ihr z.B. Einstaller und euer Pferd „zerlegt“ eine Führmaschine oder rennt den Weitezaun nieder, freut sich der Stallbetreiber über entsprechenden Schadenersatz.
- Fremd-/Gastreiterrisiko
Damit auch die Freundin mit der ihr Pferde tauscht, gescheit abgesichert ist.
- Reitbeteiligungen
Nahezu selbsterklärend. Wichtig ist hier, dass auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer mitversichert sind.
- Versicherung als Tierhüter und Tierhüter fremder Pferde
Den Grund hierfür hatten wir schon weiter oben in unserem Artikel
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen und Turnieren
Wenn ihr zum Turnier geht, müsst ihr auch dort versichert sein
- Reiten und führen mit gebissloser und ungewöhnlicher Zäumung
Siehe Schadenbeispiel Nr. 2.
- Reiten mit und ohne Sattel
Auch wenn ihr das liebste Pferd habt. Hier kann immer was passieren.
- Wenn möglich weltweiter Versicherungsschutz
Falls ihr mal mit dem Pferd in den Urlaub fahrt, kurz zum Reitturnier oder eine Veranstaltung über die Grenze. Sicher ist sicher.
Die Auflistung ist, wie ich schon schrieb nicht abschließend. Aber diese Punkte sind eben extrem wichtig. Prüft, ob dies bei euch abgesichert ist. Alle weiteren, wichtigen Punkte und die Inhalte unseres exklusiven Reiter&Ross-Konzepts findet ihr hier.
Solltet ihr Fragen haben, kontaktiert uns gerne per Telefon oder Mail, unsere Kontaktdaten findet ihr unter:
www.reiterundross.de
Bis zum nächsten Blogbeitrag,
liebe Grüße vom Niederrhein,
Daniel