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Ist Ihr Pferd bei der Führung mit Strick und Halfter versichert?

 

Sie sind mit Ihrem Pferd in einen Unfall verwickelt. Während des Unfalles trug Ihr Pferd nur Halfter und Strick. Was nun, wer kommt für den Schaden auf? Wird hier Ihre Versicherung übernehmen?

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Pferdeunfall mit Halfter und Strick

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Regelmäßig besuchen Sie ihr Pferd am Stall und verbringen eine tolle Zeit mit ihm. Ihr Pferd hat bei der Arbeit auf dem Platz volle Leistung gegeben und Sie als Besitzer sind mächtig stolz auf die Fortschritte. Zum Abschluss des Tages hat sich Ihr liebster Freizeitpartner einen Besuch auf der Weide somit wirklich verdient. Also schnell das Halfter angezogen und mit dem Strick in der Hand über die Straße zur örtlichen Wiese. Kurz bevor Sie die Straße überqueren wollen, fährt ein Motorradfahrer mit brüllendem Auspuff an Ihnen vorbei. Nicht nur Sie erschrecken sich sondern auch ihr Pferd. Es reißt sich los und rennt auf die Straße. Natürlich ist es schnell wieder eingefangen, allerdings hat Ihr treuer Begleiter vor lauter Panik einen Vorgarten und dessen Hausfassade demoliert.

 

Die Bewohner des kleinen Einfamilienhauses sind außer sich vor Wut und verlangen von Ihnen Schadensersatzzahlungen. Sie ärgern sich über den rücksichtslosen Motorradfahrer, machen sich aber keine zu großen Sorgen, da Ihre Pferdehaftpflichtversicherung sicherlich dafür aufkommen wird. Zumindest dachten Sie das.

 

Als Sie Ihrer Versicherung den Unfallvorgang schildern, verweigern diese für den Schadensfall aufzukommen. Am Telefon wird Ihnen mitgeteilt, dass die Versicherung nur bei ordnungsgemäßer Zäumung des Pferdes aufkommen würden. Die Führung des Pferdes an Strick und Halfter sei nicht versichert.

 

Ordnungsgemäße Zäumung

Denn was viele nicht wissen, in einer Pferdehaftpflichtversicherung muss das Führen am Halfter und Strick als ordnungsgemäße Zäumung explizit vermerkt sein. Solange dies nicht der Fall ist, ist es im Bereich des Möglichen, dass Sie im Schadensfall alleine für den Unfall aufkommen müssen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer. Pferde werden im Straßenverkehr wie Fahrzeuge behandelt und müssen folglich auch wie diese gesichert werden. Ein Pferd an einer Trense zu führen gehört auch dazu. Geschieht dies nicht stehen schnell Summe in Millionenhöhe im Raum.

 

Doch seien sie beruhigt, in vielen Pferdehaftpflichtversicherungen wird das Führen des Pferdes am Halfter und Strick mittlerweile abgedeckt. In der Reiterwelt ist dieser Vorgang nämlich vollkommen normal und alltäglich. Versicherungen kommen daher vermehrt auch zu diesem Schluss. Allgemeingültige Aussagen kann man jedoch nicht treffen. Von daher ist es wichtig sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Daher empfehlen wir, Ihre Versicherung zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass Sie auch in diesem Scenario abgesichert sind.
Sind Sie unsicher geworden?

 

Wir helfen Ihnen gerne!

Kein Problem, die Reiter und Ross Versicherung ist auf Ihrer Seite und übernimmt selbstverständlich auch im Schadensfall sowohl mit Halfter und Strick als auch mit einer Trense die entstandene Schadenssumme.

Unsere persönliche Erstberatung ist komplett kostenlos. Wir freuen uns Sie kennen zu lernen!

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